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   LG Hamburg, 06.03.1984 - 9 O 75/83   

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https://dejure.org/1984,8906
LG Hamburg, 06.03.1984 - 9 O 75/83 (https://dejure.org/1984,8906)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.03.1984 - 9 O 75/83 (https://dejure.org/1984,8906)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. März 1984 - 9 O 75/83 (https://dejure.org/1984,8906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 752
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09

    Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der

    34 Eine nicht unerhebliche Anzahl vornehmlich der Instanzgerichte sieht das mangelnde Umschließen einer Tür bei mehrstündiger Abwesenheit als grob fahrlässig an (etwa LG Hamburg, VersR 1984, 752 [bei 7 Wochen Abwesenheit]; LG Düsseldorf, VersR 1995, 334 [1 ½ Stunden]; LG Aachen, RuS 2000, 383 [4 Stunden]; LG Wiesbaden, RuS 1996, 455 [mehrstündig]; LG Krefeld, VersR 1988, 1285 [3/4 Stunde]; auch OLG München, NJW-RR 1986, 656 = VersR 1986, 585 [3 ½ Stunden]).

    Ähnlich weiter gehend lässt es etwa auch das OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1119 zu, dass der Versicherungsnehmer sein Haus am helllichten Tage für nur kurze Zeit wegen einer Besorgung in der Nähe (dort: Kauf einer Vase in einem Laden in der Nähe) verlässt (vgl. auch ohne besondere Zeitangabe LG Hamburg, VersR 1984, 752 "bei vorübergehendem kurzfristigen Verlassen der Wohnung").

  • OLG Frankfurt, 20.09.2000 - 7 U 189/99

    Einmaliges Betätigen des Türschlosses - unverzügliche Vorlage der Stehlgutliste

    Es mag sein, dass ein doppeltes Umschließen die Mühe für Diebe größer machte, die Tür aufzuhebeln, indessen war von dem Kläger lediglich als einzuhaltender Sicherheitsstandard geschuldet, dass er abschloss, und nur dann, wenn die Tür lediglich geschossen aber nicht verschlossen gewesen ist, eine Verletzung der sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten ergebenden Sorgfaltspflichten vorlag und eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles nahe lag (vgl. auch LG Hamburg VersR 1984, 752; OLG München VersR 1986, 585; LG Krefeld VersR 1988, 1285; OLG Bremen VersR 1989, 1044).
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